Rechtsanwältin Jutta Gass
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Familienrecht

BGH: Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Urteil v. 4.3.2015 – XII ZR 46/13

Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (Abgrenzung zu Senatsurteilen BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958, und v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 -, FamRZ 2013, 269).